Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Wie organisiert man einen Generationenwechsel im Unternehmen? Wie kann Vermögen sinnvoll an die nächste Generation weitergereicht werden? Mit uns finden Sie schon frühzeitig Antworten auf diese und alle weiteren Zukunftsfragen für Unternehmen und Unternehmer.

Unternehmensnachfolge

Wir helfen Ihnen, den Generationenwechsel im Unternehmen zu ordnen und vorzubereiten. Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die passenden Nachfolgeregelungen.

Tradition ist ein wertvolles Asset. Ein etabliertes Traditionsunternehmen zu übernehmen und fortzuführen kann eine sinnvolle Alternative zu einer Neugründung darstellen. Wir analysieren mit Ihnen die rechtlichen Risiken und entwickeln die passenden Strategien.

Erbrecht

Gerade bei einer Erbauseinandersetzung, Pflichtteilansprüchen, Erbverträgen und Nießbrauch profitieren Sie von der Expertise unserer Anwälte. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Testamente und Nachlässe so, wie Sie es sich wünschen.

Wir bereiten alles für einen reibungslosen Ablauf im Todesfall vor. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Für alle Fragen zum französischen Erbrecht und für die Unterstützung bei der Abwicklung von Erbfällen mit Bezug zu Frankreich stehen Ihnen unsere französischen Anwälte zur Verfügung.

Stiftungsrecht

Sie möchten eine Stiftung gründen? Dann unterstützen wir Sie dabei. Angefangen bei der Definition möglicher Stiftungszwecke bis hin zu den behördlichen Anmeldungen, Bescheinigungen und Genehmigungen.

Sie haben bereits eine Stiftung? Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um die Verwaltung und bei der Umsetzung Ihrer Pläne. Dabei wissen wir ganz genau wovon wir reden. Durch die Mitarbeit in Stiftungsbeiräten und Kuratorien haben unsere Anwälte die nötige Praxiserfahrung.

Testamentsvollstreckung

Im Erbfall sind die Erben mitunter überfordert und Erben sind sich in Fragen der Nachlassangelegenheit nicht einig. Durch ein Testament haben Sie geregelt, wer was erhalten soll. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille ausgeführt wird, die Nachlassverwaltung und -abwicklung in Ihrem Sinne erfolgt, Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen und Ihre Erben entlasten, können Sie die Aufgabe der Umsetzung Ihres letzten Willens einem Testamentsvollstrecker übertragen. Die Person, die als Testamentsvollstrecker tätig werden soll, können Sie noch zu Ihren Lebzeiten bestimmen.

 

Gerade bei komplexen Familien- und Vermögensstrukturen und zur Sicherstellung der Unternehmensnachfolge wird häufig ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. 

 

Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht. 

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