Deutsch-Französische Rechtsbeziehungen

Sie wollen als Unternehmen oder Einzelperson aus dem deutschsprachigen Raum in Frankreich tätig werden oder sind dies bereits? In unserer Pariser Kanzlei finden Sie die richtigen Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen mit einem Bezug zu Frankreich. Die zweisprachigen und in beiden Rechtsordnungen ausgebildeten Rechtsanwälte unseres Teams in Paris beraten Sie umfassend. 

Wir stehen Ihnen mit vielfältigen Kompetenzen zur Seite. Mit Kreativität, Entschlossenheit und Feingefühl klären wir komplexe Fragestellungen und erarbeiten auch in festgefahrenen Situationen, unter Berücksichtigung der kulturellen und rechtlichen Unterschiede, interessengerechte Lösungen.

 

Neben der außergerichtlichen Beratung werden wir zur Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen französischen Gerichten, Schiedsgerichten und in der Mediation tätig. Im Forderungsinkasso setzen wir Ihre Forderungen falls möglich im Schnellverfahren oder im Mahnverfahren durch, damit Sie trotz der in Frankreich häufig langen Prozesslaufzeiten und des starken Schuldnerschutzes schnell zu Ihrem Geld kommen. 

Ihre Anwälte

Unsere Beratungsschwerpunkte

Im Gesellschaftsrecht gehören Firmengründungen, Unternehmenskauf, Kontrolle und Gestaltung von Filialen und Niederlassungen, Geschäftsführerverträge, Sanierungen, Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen sowie die Beratung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren zu unserem täglichen Geschäft.

Eine wirksame Interessenvertretung in Frankreich ist ohne Beratung und Vertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Sozialrecht kaum denkbar. Wir haben langjährige Erfahrung in Verhandlungen mit Sozialpartnern und der Arbeitsaufsichtsbehörde (DIRECCTE „Inspection de Travail“), Erstellung und Abwicklungen von Sozialplänen oder sonstigen Betriebsvereinbarungen, Erstellung von Arbeitsverträgen, Arbeitnehmer-entsendungen, betriebsbedingten oder in der Person des Arbeitnehmers begründeten Kündigungen und der Führung von Arbeitsgerichtprozessen. Wir beraten Sie auch im Bereich der Arbeitssicherheit und des Datenschutzes oder stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie als ausländischer Arbeitgeber bei Entsendungen einen Vertreter in Frankreich ernennen müssen.

Die Verteidigung, der Schutz und der Erwerb Ihrer immateriellen Rechte (Recht des geistigen und gewerblichen Eigentums, Markenrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patentrecht, unlauterer Wettbewerb, Urheberrecht, Verlagsrecht) ist Bestandteil unserer Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz. Daneben widmen wir uns mit besonderem Interesse dem EDV- und Telekommunikationsrecht, dem Recht der Biotechnologie und dem Recht der erneuerbaren Energien.

Im Immobilienrecht betreuen wir den Erwerb, den Verkauf, Miete, Pacht und Leasing sowie die Vererbung und die Belastung von Grundstücken, wenn nötig in Zusammenarbeit mit erfahrenen Notaren.

In den in Frankreich häufig langwierigen und für deutsche Exporteure, aufgrund der andersartigen Rechtslage, nicht immer unproblematischen Streitigkeiten im Produkthaftungsrecht, im Anlagenbau und bei sonstiger Werkerstellung verteidigen wir wirksam Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung sowie in Beweiserhebungs- und Hauptverfahren.

Im Strafrecht werden wir als Verteidiger im Wesentlichen im Wirtschafts-, Umwelt-, Steuer- und Verkehrsstrafrecht tätig. Wir beraten außerdem zum Schwerpunkt Compliance und Hinweisgeber.

 

Das französische Erbrecht unterscheidet sich z.T. erheblich vom deutschen Erbrecht. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Abwicklung von Nachlässen mit Bezug zu Frankreich, sondern auch im Vorfeld, bei der Planung von deutsch-französischen Erbsituationen (Anwendung des deutschen oder französischen Rechts, Gestaltungsmöglichkeiten, Prüfung der internationalen Wirksamkeit von Testamenten etc.). Bei Erbstreitigkeiten tragen wir für die Vertretung Ihrer Interessen Sorge, erforderlichenfalls auch vor Gericht.

 

Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des Handelsvertreter- und Vertriebsrechts, insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen und bei Problemen im Laufe der Vertragsbeziehung. Ein wichtiger Bestandteil in diesem Zusammenhang ist die Beratung und gerichtliche Vertretung bei Kündigung von Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverträgen. Hier gilt es insbesondere die einschlägigen Fristen zu berechnen sowie Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche zu prüfen bzw. abzuwehren.

 

Im Verkehrs- und Transportrecht werden wir für Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall oder im Bußgeld- oder verkehrsstrafrechtlichen Verfahren tätig.