Immobilienrecht, privates Baurecht und Architektenrecht
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie in allen Facetten des Immobilienrechts, des privaten Baurechts, des Ingenieur- und Architektenrechts, des Grundstückrechts und bei Immobilientransaktionen. Wir beantragen Baugenehmigungen, schließen Bauverträge ab und koordinieren den Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung oder Entmietung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen.
Unser Mandantenspektrum umfasst dabei alle beteiligten Parteien: Bauherren, Architekten, Bauunternehmer, Bauträger und Handwerker. Wir beherrschen die Thematik also aus jeder Perspektive.
Ihre Spezialisten in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts sind Herr Volker Kieckbusch und Herr Dr. Michael Selk. Für eine Beratung bei Immobilientransaktionen stehen Ihnen insbesondere Herr Dr. Nils Gustav Weiland und Herr Volker Kieckbusch gern zur Verfügung.

Volker Kieckbusch
Geschäftsführender Partner Rechtsanwalt
Hamburg

Dr. Nils Gustav Weiland, M.P.A.(Harvard)
Partner, Rechtsanwalt
Hamburg

Dr. Michael Selk
Partner, Rechtsanwalt
Hamburg

Felix Bode
Rechtsanwalt
Hamburg,Stuttgart

Dr. Michael Ivens, LL.M.(LSE London)
Rechtsanwalt
Hamburg

Dr. Dietmar Buchholz
Rechtsanwalt
Hamburg
Aktuelles im Immobilienrecht
Privates Baurecht


Schutzlücke für Verbraucher im Bauvertragsrecht besteht auch 2021 weiter
Dr. Michael Selk kritisiert im beck-blog die fortwährende Schutzlücke für Verbraucher nach der Reform des Bauvertragsrechts 2018.
Mietrecht, Privates Baurecht


Fiktive Mängelbeseitigungskosten oder: Warten auf den Großen Senat
Dr. Michael Selk kommentiert im beck-blog die fehlende Stellungnahme des VII. Zivilsenats des BGH zur Frage der fiktiven Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz. Letztendlich geht es um die Frage, ob auch außerhalb des privaten Baurechts fiktive Mängelbeseitigungskosten nicht länger schadensersatzfähig sein sollen.
Weitere Beiträge von Dr. Selk im beck-blog finden Sie hier.
Privates Baurecht


DIN-Norm eingehalten und trotzdem ein Mangel!
Lesen Sie den Kommentar von Herrn Dr. Selk zu der Entscheidung des OLG Hamm vom 14. August 2019, Az.12 U 73/18 (BeckRS 2019, 17929) und finden Sie heraus unter welchen Voraussetzungen die Richtigkeit von DIN-Normen widerlegbar ist.
DIN-Norm eingehalten - und trotzdem ein Mangel! (zu OLG Hamm, 14.8.2019, 12 U 73/18, BeckRS 2019, 17929)