Besonders im Arbeitsrecht können ohne frühzeitige rechtliche Beratung Fehler gemacht werden, die im Nachhinein oftmals kaum zu korrigieren sind. Wir beraten und vertreten Sie durch zwei spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht als Arbeitgeber u.a. bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen, bei der Vornahme betrieblicher Umstrukturierungen, bei Betriebsübergängen, bei dem Ausspruch von Abmahnungen und Beendigungs- oder Änderungskündigungen sowie dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen und Wettbewerbsverboten.
Für Sie als Arbeitnehmer setzen wir Ihre Kündigungsschutzrechte durch, verhandeln Abfindungen und beraten Sie hinsichtlich Ihrer sonstigen Arbeitnehmerrechte. Neben dem Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie als Arbeitgeber oder Betriebsrat auch im kollektiven Arbeitsrecht wie z.B. bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie in Einigungsstellen.

